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   VGH Baden-Württemberg, 21.01.1988 - 2 S 1660/87   

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VGH Baden-Württemberg, 21.01.1988 - 2 S 1660/87 (https://dejure.org/1988,5799)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.01.1988 - 2 S 1660/87 (https://dejure.org/1988,5799)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Januar 1988 - 2 S 1660/87 (https://dejure.org/1988,5799)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1988, 438
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Sigmaringen, 23.09.2008 - 3 K 563/06

    Vorhandene Straße; Ortsstatut; Preußen; Satzung; Ausbauprogramm

    Diese Voraussetzung erfüllte eine Straße aber nur dann, wenn ihr Verlauf und ihre Ausgestaltung aufgrund der gegebenen Umstände, insbesondere infolge der vorhandenen Bebauung, derart festgelegen haben, dass auch ein Bebauungsplan nichts hätte ändern können (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.03.1990 - 2 S 2284/89 - BVerwG, Urteil vom 22.03.1974, Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 18; Urteil vom 03.10.1975, Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 16; Urteil vom 10.11.1989 - 8 C 27.88 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.101.1988 - 2 S 1660/87 -, VBlBW 1988, 438).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.1990 - 2 S 2284/89

    Erschließungsbeitrag für historische Ortsstraße

    Diese Voraussetzung erfüllt eine Straße dann, wenn ihr Verlauf und ihre Ausgestaltung auf Grund der gegebenen Umstände, insbesondere infolge der vorhandenen Bebauung, derart festliegen, daß auch ein Bebauungsplan daran nichts ändern könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.3.1974, Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 18; Urteil vom 3.10.1975, Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 16; Urteil vom 10.11.1989 -- 8 C 27.88 --; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.1.1988 -- 2 S 1660/87 --, VBlBW 1988, 438).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.1988 - 2 S 1158/87

    Erschließungsbeitragsrecht - Ablauf der Festsetzungsfrist - Erlaß eines neuen

    Für den später durchgeführten Ausbau der Straße bestand sowohl hinsichtlich der Trassenführung als auch hinsichtlich der Ausbaubreite aufgrund der tatsächlichen Umstände kein Planungsspielraum mehr, der in einem Bebauungsplan hätte ausgefüllt werden müssen (vgl. Urt. d. Senats v. 21.1.1988 -- 2 S 1660/87 --).
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